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Trennung und Scheidung im Familienrecht

Es wird mittlerweilen fast jede zweite Ehe durch Scheidung beendet.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei Ihrer Scheidung im Raum Karlsruhe, in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Karlsruhe-Durlach, und deutschlandweit.

 

Meist stellt ein Partner nach Ablauf eines Trennungsjahres beim Familiengericht einen Antrag auf Ehescheidung.

 

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht auch ohne Abwarten gestellt werden, falls dies unzumutbar wäre, die sogenannte Härtefallscheidung.

 

In der Regel ist ein Trennungsjahr einzuhalten, bevor eine Ehescheidung durchgeführt werden kann.

 

Eine Trennung liegt vor, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird, also keine "Versorgung" des anderen mehr stattfindet. Entweder da ein Partner ausgezogen ist oder auch wenn innerhalb der Ehewohnung getrennt gelebt wird.

 

Eine Trennung von einem Jahr ist Voraussetzung für eine Ehescheidung vor dem Familiengericht. Hier muss der Antragsteller der Scheidung dem Familiengericht nachweisen, dass er seit mindestens einem Jahr getrennt von seinem Ehegatten lebt und dass die Ehe zerrüttet ist.

 

Nach einer Trennung von drei Jahren vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass die Ehe zerrüttet ist und das Familiengericht spricht die Scheidung der Ehe aus.

 

Bei einer Scheidung treten meistens viele Fragen auf, so zum Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, zum Erbrecht, das gemeinsame Testament , sowie zu den Themen Steuer, Steuer im Familienrecht, Verlust von Steuervorteilen.

 

Sollten bereits Vereinbarungen in einem Ehevertrag oder in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung oder etwaige andere notarielle Vereinbarungen dazu getroffen worden sein, so überprüfen wir diese gerne gemeinsam mit Ihnen auf deren Rechtswirksamkeit und Gültigkeit und zeigen Ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Gerne arbeiten wir hierbei auch ihrem Steuerberater zu. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

 

Ziehen Sie bei Fragen zur Scheidung frühzeitig Ihren Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt Steuerrecht hinzu !

 

Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei Ihrer Ehescheidung im Raum Karlsruhe, in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Pfinztal, Walzbachtal, Weingarten, und deutschlandweit.

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

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