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Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung des Nachlass

Eine Erbengemeinschaft besteht aus den Erben, also mehreren Personen, die gemeinschaftlich in die Rechte und Pflichten der Erblasser eintreten.

 

Die Erben der Erbengemeinschaft, Miterben genannt, haben somit gemeinsam auch das Eigentum am gesamten Nachlass. Somit kann jeder Erbe (Miterbe) nur über seinen Erbteil am gesamten Nachlass verfügen, nicht jedoch über einzelne Gegenstände!

 

Auch erfolgt die Verwaltung des Nachlass gemeinsam. Das führt oft zu großen Problemen, da Entscheidungen nach Erbanteilen erfolgen. So kann es passieren, dass eine Mehrheit an Erbteilen die Minderheit einfach mit verpflichtet, obwohl dies oft nicht gewünscht ist, z.B. Kündigung oder Vermietung der Immobilie im Nachlass.

 

Auch bei Schulden, also Nachlassverbindlichkeiten, haften die Erben gemeinschaftlich als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass Dritte von jedem Einzelnen die Erfüllung der gesamten Verbindlichkeit verlangen können; der zahlende Erbe hat dann gegen die anderen Erben zwar einen Ausgleichsanspruch auf Geld entsprechend den Erbteilen. Dieser muss allerdings erst durchgesetzt werden. Dies führt oft zu großen Streitigkeiten unter Familienmitgliedern.

 

Die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich auf Auseinandersetzung des Nachlass angelegt. Der Nachlass muss also entsprechend der Erbteile verteilt werden, erst nach erfolgter Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses kann der einzelne Erbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen.

 

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel mit Zustimmung aller Erben. Ist eine Einigung unter den einzelnen Erben nicht möglich, so bleibt nur die Auseinandersetzung des Erbes mittels gerichtlicher Hilfe, der Teilungsversteigerung.

 

Das Entstehen einer Erbengemeinschaft kann durch ein Testament oder Erbvertrag und einer somit vorausschauenden einer Einsetzung von Erben vermieden werden.

 

Bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft sowie der Auseinandersetzung des Nachlass, beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt spezialisiert im Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Weingarten, Karlsruhe Durlach und im Raum Karlsruhe.

 

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