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Steuerrecht im Arbeitsrecht

Arbeitsstrafrecht:

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht hat sich Frau Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski auf die Berührungspunkte zwischen den beiden Fachbereichen Arbeitsrecht und Steuerrecht ( Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht), dem Arbeitsstrafrecht spezialisiert.

So beraten und vertreten wir Unternehmen, Unternehmer/-innen und Arbeitnehmer /-innen bei folgenden Sachverhalten:

 

Mindestlohn

Veruntreuung von Arbeitsentgelten

Sozialversicherung

Lohnsteuerhinterziehung 

Schwarzarbeit

Illegale Ausländerbeschäftigung

Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerentsendung

Niedriglohnzahlungen, Verstösse gegen das Mindestlohngesetz

Haftung des Unternehmers 

Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz

compliance 

 

 

Sollten also morgens ein paar nette Herren vom Zoll oder der Steuerfahndung in Ihrem Flur oder vor Ihrer Sekretärin stehen, so sollten Sie uns umgehend auf unserem Notfalltelefon kontaktieren: 0170-2152117.

Erste Tipps- und Verhaltenshinweise bei Durchsuchungsmassnahmen finden Sie hier !

 

Auch Kollegen und Steuerberaterkanzleien können sich gerne bei Problemen Ihrer Mandantschaft in den o.g. Bereichen an uns wenden und uns fallspezifisch zur Beratung und Zusammenarbeit hinzuziehen.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll direkt an Frau Rechtsanwältin Wisniowski unter o.g. Notfallrufnummer. 

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540