Steuerrecht im Arbeitsrecht
Arbeitsstrafrecht:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht hat sich Frau Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski auf die Berührungspunkte zwischen den beiden Fachbereichen Arbeitsrecht und Steuerrecht ( Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht), dem Arbeitsstrafrecht spezialisiert.
So beraten und vertreten wir Unternehmen, Unternehmer/-innen und Arbeitnehmer /-innen bei folgenden Sachverhalten:
Mindestlohn
Veruntreuung von Arbeitsentgelten
Sozialversicherung
Lohnsteuerhinterziehung
Schwarzarbeit
Illegale Ausländerbeschäftigung
Illegale Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerentsendung
Niedriglohnzahlungen, Verstösse gegen das Mindestlohngesetz
Haftung des Unternehmers
Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz
compliance
Sollten also morgens ein paar nette Herren vom Zoll oder der Steuerfahndung in Ihrem Flur oder vor Ihrer Sekretärin stehen, so sollten Sie uns umgehend auf unserem Notfalltelefon kontaktieren: 0170-2152117.
Erste Tipps- und Verhaltenshinweise bei Durchsuchungsmassnahmen finden Sie hier !
Auch Kollegen und Steuerberaterkanzleien können sich gerne bei Problemen Ihrer Mandantschaft in den o.g. Bereichen an uns wenden und uns fallspezifisch zur Beratung und Zusammenarbeit hinzuziehen.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll direkt an Frau Rechtsanwältin Wisniowski unter o.g. Notfallrufnummer.