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Kinder

Abstammungsrecht: Die Frage, ob es sich wirklich um das eigene Kind handelt, stellt sich oft bei Trennungen und Scheidung.

Bei Zweifeln an der Abstammung des Kindes, sog. “Vaterschaft“, und zur Durchführung eines Vaterschaftstest beraten wir Sie zu dem Abstammungsverfahren und möglichen Folgen für Sie und Ihre Familie, auch in unterhaltsrechtlicher und erbrechtlicher Sicht.

 

Umgang mit den Kindern: Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten zum weiteren Umgang mit Ihren Kindern mit dem Ziel, für Sie und die Kinder gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.

 

Gerade zu Beginn eines Trennungs- und Scheidungsverfahren stellt sich die Frage: „Wie oft kann ich meine Kinder sehen?“

 

Hier sollte mit allen Parteien so früh wie möglich eine klare Regelung zum Umgang gefunden werden, die Häufigkeit, Dauer und Ferienregelungen umfasst.

Immer öfter wird auch zum Kindeswohl das sogenannte Wechselmodell zwischen den Eltern vereinbart, hier leben die Kinder im Wechsel bei beiden Elternteilen.
Um dieses, auch von der Rechtsprechung nun bevorzugte Modell   
In der Praxis scheitert dieses Modell meist an der fehlenden Kommunikationsfähigkeit der Eltern untereinander, weil gerade bei diesem Modell es unerlässlich ist, sich über die wichtigen Dinge des Alltags der Kinder auszutauschen.

Ihr Recht auf Umgang mit dem Kind darf nur dann eingeschränkt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die in der Regel dann auch gerichtlich überprüft werden.

 

Falls erforderlich, setzen wir für Sie Ihr Recht auf Umgang gerichtlich durch.

 

Sorgerecht: Auch nach der Ehescheidung bleibt es in der Regel bei einem gemeinsamen Sorgerecht. Das bedeutet, dass die Eltern auch künftig noch gemeinsam Entscheidungen über das Kind treffen müssen.

 

Immer öfter wird auch zum Kindeswohl das sogenannte Wechselmodell zwischen den Eltern vereinbart, hier leben die Kinder im Wechsel bei beiden Elternteilen.

Um dieses, auch von der Rechtsprechung nun bevorzugte Modell, sinnvoll in der Praxis umsetzten zu können, bedarf es einen ständigen und erfolgreichen Kommunikation zwischen den Eltern.

Bei Probemem hierbei können wir Ihnen gerne erfahrene Mediatoren benennen.

 

Nur für den Fall, dass dies nicht möglich ist oder ein Elternteil dazu nicht in der Lage ist oder gar das Kindeswohl gefährdet, kann die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen werden.

 

Als Fachanwalt und Rechtsanwälte spezialisiert im Familienrecht stehen wir Ihnen in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Pfinztal, Walzbachtal und Weingarten (Baden) im Raum Karlsruhe sowie auch deutschlandweit zur Verfügung.

 

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