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Kindesunterhalt

Kinder haben gegen Ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Unterhalts wird nach den Einkommensverhältnisses bestimmt. Auch vorhandes Vermögen ist einzusetzen. 
In der Regel erbringt der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt durch die Betreuung des Kindes (Betreuungsunterhalt).
Der nicht betreuuende Elternteil erbringt den Unterhalt dann in Geld (Barunterhalt). 
 
Der Kindesunterhalt wird ab Aufforderung zur Auskunft über seinen Einkommensverhältnisse und sein Vermögen, bzw. Aufforderung zur Zahlung geschuldet.
Das bedeutet, dass eine konkrete Zahl nicht verlangt werden muss, die bloße Aufforderung reicht aus.
Für die Vergangenheit kann Unterhalt dann nicht mehr gefordert werden.
Daher ist es ratsam, bereits bei Trennung die Frage des Kindesunterhalts zu regeln.
 
Für die Höhe des Kindesunterhalts ist das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen maßgeblich.
Dieser ist verpflichtet, Auskunft hierüber zu erteilen.
Bei Kenntnis des Einkommens und des Vermögens kann der Kindesunterhalt regelmäßig nach der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle berechnet werden, wobei das Kindergeld und eigene Einkünfte des Kindes ggf. anzurechnen sind.
Bei volljährigen Kindern sind die Eltern jeweils im Verhältnis Ihres Einkommens zum anteilgen Barunterhalt verpflichtet.  
Ein Mehrbedarf des Kindes, wie beispielsweise private Krankenversicherung, Internatskosten etc., können ggf. zusätzlich eingefordert werden.
Änderungen der Verhältnisse, z.B. zunehmendes Alter des Kindes, können eine Neuberechnung und Anpassung des Kindesunterhalts erforderlich machen.
 
Fragen zum Versorgungsausgleich beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht Dr. Björn-P. Säuberlich und Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Kerstin Wisniowski im Raum Karlsruhe, Weingarten, Karlsruhe Durlach, Stutensee und Linkenheim-Hochstetten.
 
 
Fragen zum Kindesunterhalt beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht Dr. Björn-P. Säuberlich und Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Kerstin Wisniowski im Raum Karlsruhe, Weingarten, Karlsruhe Durlach, Stutensee, Linkenheim-Hochstetten und natürlich deutschlandweit.
 
Bei Fragen zum Kindesunterhalt oder zur Neuberechnung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beratung mit uns unter Tel : 07247-95454 0.

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

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